PSG / Kids in die Clubs
Prävention sexueller Gewalt gegenüber Kinder und Jugendlichen bis 26 Jahren
[November 2018] Wir sprechen uns gegen jede Form sexualisierter Gewalt aus. Es geht darum, dass wir alle bewusst hinschauen und aufmerksam werden im Umgang mit unseren Mitmenschen jeglichen Alters.
Es sind nicht immer die offensichtlichen Gewalteinwirkungen. Verbale Angriffe sind ebenso schwerwiegend und verletzend oder erniedrigend. Es müssen nicht immer die »bösen erwachsenen Männer« sein. Frauen sind auch zu solchen Taten fähig. Gewalt unter Kindern ist genauso ein Thema in unserer Gesellschaft. Wo sind die Grenzen, ab wann werden sie überschritten?
Mit dem Ehrenkodex der Deutschen Sportjugend vom Deutschen Olympischen Sportbund haben sich alle in unserer Sportvereinigung die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten verpflichtet, die Unversehrtheit der uns Anvertrauten in Körper und Geist zu achten, eine Vorbildfunktion auszuüben. Aufmerksam zu sein, hinzuschauen, nachzufragen und gegebenenfalls einzuschreiten. Bei uns findet der § 72a SGB VIII seine Anwendung.
Unser kleines Regelwerk zur Verdeutlichung
- Im Fußball sind meistens zwei Betreuer/Trainer für eine Mannschaft verantwortlich.
- Die Trainer/ Betreuer betreten nicht die Umkleideräume während sich die Kinder/Jugendlichen dort aufhalten. Bleiben aber wachsam in der Nähe.
- Trainer/Übungsleiter etc. leisten bei Bedarf vor den Umkleideräumen Unterstützung.
- Für einen reibungslosen Ablauf bei den Jüngsten erfordert es Elterneinsatz in den Umkleiden. Dieser Einsatz wird auf ein minimales Zeitfenster seitens der Eltern beschränkt.
- Weibliche Sportler gehen separat sich umkleiden/duschen und erhalten ausreichend Zeit. Nach deren Rückmeldung dürfen erst die männlichen Sportler die gemeinsame Umkleide betreten/nutzen.
- Duschregel: Optional/ zw. nach vorheriger Absprache/Ansage mit/ohne Hose möglich.
- Taktik- /u. Mannschaftsbesprechung finden bei Bedarf in den Umkleiden statt, vorzugsweise im Vereinshaus.
- Im Turnbereich ist der Übungsleiter häufig auf Elternhilfe während des Unterrichtes angewiesen. Hier haben die Übungsleiter ein Auge auf die Eltern, damit es nicht zu »missverständlichen Handgriffen/Situationen« kommt.
- Für einen reibungslosen Ablauf zwischen den Gruppen erfordert es ebenso Elterneinsatz in den Umkleiden bei den Jüngsten. Dieser Einsatz wird auf ein minimales Zeitfenster seitens der Eltern beschränkt.
- Dort ist kein Raum für Kommunikationsaustausch (Klönschnack), Essenspausen, oder ähnliches. Dafür gibt es ausreichend Möglichkeit auf neutralem Terrain.
- Im Volleyball gibt es nach dem Geschlecht getrennte Umkleideräume. Falls nicht vorhanden, wird ebenso verfahren wie im Fußballbereich zwischen weiblichen und männlichen Sportlern.
- Duschregeln sind optional und werden im Vorwege festgelegt und abgestimmt.
- Der Schiedsrichter zieht sich nicht mit den Kindern/Jugendlichen um.
- Eine korrekte/direkte Ansprache und Anfrage bei prekären Situationen für Hilfestellung jeglicher Art wird für alle Bereiche vorausgesetzt.
Ansprechpartner ist Justin Hasche, erreichbar per Mail justin.hasche@sv-grossborstel.de
Kids in die Clubs
Vielen Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bleibt die Chance einer Vereinsmitgliedschaft versperrt. Viele Vereine – besonders im Hinblick auf schon ermäßigte Beiträge für Kinder/Jugendliche oder sozial schlechter gestellten Personen – würden mit der Finanzierung ihrer Angebote an Grenzen geraten, die durch Vereinsaktivitäten und Anstrengungen nicht mehr aufzufangen sind.
Hier setzt die Aktion »Kids in die Clubs« an und ermöglicht Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft. Die Finanzierung der Aktion erfolgt in Kooperation mit »Kinder helfen Kindern« vom Hamburger Abendblatt und der Behörde für Kultur, Sport und Medien. Kids in die Clubs entspricht dem Sportaspekt des Bildungspakets der Bundesregierung.
Teilnahmegruppe
Förderungsberechtigt sind Kinder/Jugendliche von vier bis 18 Jahren, soweit diese kein eigenes Einkommen haben und/oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (diese wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt. Die Förderung kann pro TeilnehmerIn jeweils nur für einen Verein erfolgen, es gilt der zuerst bei der Sportjugend (Eingangsstempel der Sportjugend) eingereichte Einzelnachweis.
Beantragung
Rücksprache mit der Geschäftsstelle SV Groß Borstel
Alle beigefügten Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Nach Ablauf einer Bescheinigung erlischt die Zuschussberechtigung. Folgende Sportangebote sind im SV Groß Borstel wählbar:
- Fußball
- Volleyball
- Yoga
- Turnen und Gymnastik
Ansprechpartner ist Justin Hasche, erreichbar per Mail justin.hasche@sv-grossborstel.de .